Ausländerrecht

Im Ausländer- und Asylrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Bielke Sie in allen Lebenssituationen.

Dazu gehört u. a. die Beratung bezüglich der Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder des Daueraufenthaltes. Ebenso berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Bielke Sie umfassend rund um die Themen Einbürgerung, Visum oder Arbeitserlaubnis, vor allem wenn Probleme mit der Ausländerbehörde auftreten.

Auch wenn eine Ausweisung oder Abschiebung droht oder Sie bereits in Abschiebehaft sitzen, wird Herr Rechtsanwalt Bielke Ihnen kompetent und schnell behilflich sein.

Selbstverständlich bieten wir eine umfassende Betreuung während des gesamten Asylverfahrens, egal, ob es um die Stellung des Asylantrages, das Erlangen der Flüchtlingseigenschaft oder von subsidiärem Schutz geht. Herr Rechtsanwalt Bielke begleitet Sie darüber hinaus zu Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder vertritt Sie im Gerichtsverfahren, wenn es um abgelehnte Asylanträge geht.

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