Ausländerrecht

Unser Angebot richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Unternehmen.

Bei der Beratung und Vertretung von Einzelpersonen nehmen wir stets alle ausländerrechtlichen Möglichkeiten in den Blick.

Dazu gehören unter anderem die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen oder Daueraufenthalten. Gleiches gilt für die Themen Einbürgerung, Visum oder Arbeitserlaubnis, vor allem wenn dabei Probleme mit der Ausländerbehörde auftreten.

Auch wenn eine Ausweisung oder Abschiebung droht oder Sie sich bereits in Abschiebehaft befinden, können wir Ihnen kompetent und schnell zur Seite stehen.

Selbstverständlich sind Sie bei uns auch in allen Belangen von Asylverfahren richtig, egal, ob es um die Stellung des Asylantrages, das Erlangen der Flüchtlingseigenschaft oder von subsidiärem Schutz geht, oder gerichtliche Verfahren bei abgelehnten Asylanträgen geht.

In allen diesen Punkten beraten wir Sie schon bei der Auswahl und Stellung des zutreffenden Antrages, begleiten Sie durch das Antragsverfahren bei der Ausländerbehörde und vertreten Sie selbstverständlich auch vor dem Verwaltungsgericht, falls Sie es mit der Ablehnung eines von Ihnen gestellten Antrages zu tun haben.

Ihnen kommen dabei unsere besonderen rechtlichen und taktischen Kenntnisse im Umgang mit den Ausländerbehörden zu Gute!

Häufig haben Unternehmen ein eigenes Interesse daran, dass Ihre ausländischen Mitarbeiter ohne rechtliche Schwierigkeiten ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Im Falle des Auftretens von ausländerrechtlichen Problematiken ist häufig die Weiterbeschäftigung der ausländischen Mitarbeiter gefährdet. Dem können wir sowohl durch Schulung der Mitarbeiter der Personalabteilung Ihres Unternehmens als auch durch Beratung und Vertretung Ihrer betroffenen Mitarbeiter entgegenwirken. Wir bieten Ihnen deshalb gerne Folgendes an:

  • Beratung der Personalabteilung zu Einzelfällen
  • Schulung der Personalabteilung zu häufig auftretenden Problemkonstellationen
  • Vorträge im Unternehmen über relevante ausländerrechtliche Belange für Mitarbeiter der Personalabteilung und potentiell betroffene Mitarbeiter(gruppen)
  • Erarbeitung von Strategien für die langfristige Beschäftigung Ihrer ausländischen Mitarbeiter oder zukünftiger Mitarbeiter

Gerne entwickeln wir mit Ihnen zusammen ein konkret auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Konzept!

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Rainer Mertins, LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht

0179 5129349
kontakt@kanzlei-beim-salztor.de