Kanzlei Beim Salztor
Wir bieten kompetente Beratung in vielen Rechtsgebieten und gleichzeitig einen hohen Grad an Spezialisierung.
Was können wir für Sie tun? Rufen Sie uns an!
Allgemeine Informationen:
In einem Erstgespräch besprechen wir zunächst, wobei Sie Unterstützung benötigen. Bringen Sie dazu gerne schon die Unterlagen mit. Wir werden Sie über die anfallenden Kosten aufklären und das gebotene weitere Vorgehen besprechen.
Kosten entstehen für Sie erst dann, wenn Sie uns beauftragen!
Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und nur über ein geringes Einkommen verfügen (zum Beispiel als Arbeitslosengeld II-Empfänger), gibt es die Möglichkeit, bei Gericht Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Ihnen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht, also zum Beispiel beim Amtsgericht Stade oder beim Amtsgericht Bremervörde. Wenn Sie einen solchen Schein erhalten, werden die Anwaltsgebühren durch den Staat übernommen. Für Sie belaufen sich die Kosten auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 Euro.
Für das gerichtliche Verfahren gibt es vergleichbar die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe.