Bußgeldsachen

Bei der Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldsachen kommt Ihnen die  langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Mertins als Strafverteidiger zugute. Deshalb scheuen Sie sich nicht, auch auf diesem Gebiet unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich bitte nicht etwa durch folgenden Gedanken abschrecken: „Ich bin doch nur zu schnell gefahren. Ich bin doch kein Verbrecher und brauche keinen Fachanwalt für Strafrecht.“

Die Tätigkeit bei der Verteidigung in Bußgeldsachen ähnelt sehr der Verteidigertätigkeit in Strafverfahren. Häufig ist es erforderlich, streitige Sachverhalte nicht mit der Bußgeldstelle des betreffenden Landkreises oder der Stadt zu klären, sondern die Angelegenheit vor das zuständige Amtsgericht zu bringen. Dort kommen Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten eines erfahrenen Verteidigers bei der Vernehmung von Zeugen und der Stellung von erforderlichen Beweisanträgen zugute.

Das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Mertins in Bußgeldsachen beschränkt sich allerdings nicht nur auf Bußgeldverfahren wegen Verkehrsdelikten, sondern deckt die gesamte Bandbreite aller möglichen Ordnungswidrigkeiten ab. Beispielsweise kann es um unberechtigte Abfallentsorgung, den Vorwurf von Verstößen gegen kommunale Verbote, oder auch um Konflikte mit Corona-Regeln gehen. Um allerdings die weitaus häufigsten Fälle der Verkehrsordnungswidrigkeiten hier insbesondere zu erwähnen, ist eine Verteidigung in einem Bußgeldverfahren immer dann sinnvoll, wenn Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, oder Sie Ihren Führerschein für einen oder mehrere Monate im Rahmen eines Fahrverbots abgeben sollen.

Bitte denken Sie daran, dass sowohl bei Erreichen einer Anzahl von 8 Punkten im Fahreignungsregister als auch bei Auftreten anderer Gründe, die Ihre Fahreignung in Frage stellen könnten, die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt.

Insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln im Straßenverkehr stehen, findet heutzutage in fast allen Fällen eine Meldung von der Bußgeldstelle an die zuständige Straßenverkehrsbehörde statt. Von dort aus droht Ihnen dann die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Gerade in diesem Bereich ist es, ebenso wie im Strafrecht, sehr wichtig, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Von Ihnen am Anhalteort gemachte Angaben können sich später sehr negativ auswirken, so dass Sie sich auf jeden Fall auf Ihr Recht berufen sollten, keinerlei Angaben zur Sache zu machen, um dann mit anwaltlicher Hilfe und nach Akteneinsicht immer noch entscheiden zu können, was in der Situation am sinnvollsten ist.

Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, beachten Sie bitte unbedingt, dass nur innerhalb von 2 Wochen (Eingang des Einspruchs bei der Bußgeldstelle) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden kann. Sollten Sie diese Frist versäumen, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, so dass Sie sich bitte rechtzeitig nach Erhalt des Bußgeldbescheides mit uns in Verbindung setzen, damit die Frist eingehalten werden kann.

Auch in Bußgeldsachen gilt also, je früher Sie einen Anwalt konsultieren, desto größer sind Ihre Chancen bei der Verteidigung gegen den Tatvorwurf der Ordnungswidrigkeit!

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Rainer Mertins, LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht

0179 5129349
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